Steigende Bürokratie: Fehleinschätzung der Lkw-Maut und „One-in-one-out“-Tricks

Steigende Bürokratie: Fehleinschätzung der Lkw-Maut und „One-in-one-out“-Tricks

Seit über viereinhalb Jahren gibt es jetzt schon die „One-in-one-out“-Regel zur Eindämmung der Bürokratie in Deutschland. Das Prinzip: Immer wenn eine neue Regelung in Kraft tritt, die eine Belastung für die Wirtschaft darstellt, wird zum Ausgleich an einer anderen Stelle für Entlastung gesorgt. Ausnahmslos hat man diesen Grundsatz bisher erfüllt. Die Bundesregierung rühmt sich sogar, in der Summe auf ein Verhältnis von 1:3 zu kommen, also pro neuem bürokratischem Erlass drei alte gestrichen zu haben.

Die Wahrnehmung ist „gefühlt“ eine andere

Die Wahrnehmung ist aber eine andere, wie auch auf der jüngst stattgefundenen Diskussionsrunde „Mehr Dialog für weniger Bürokratie“ des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) deutlich wurde. „Berichts-, Informations- und Nachweispflichten erschweren – gefühlt immer stärker – den unternehmerischen Alltag“, heißt es. Die Bemühungen von Bundesregierung und Statistischem Bundesamt kämen nicht bei den Unternehmen an. Der zeitliche und finanzielle Aufwand belaste Unternehmen alle Branchen und Größen unverändert.

Manche Branchen respektive Berufsgruppen scheinen davon besonders betroffen zu sein, zum Beispiel Ärzte. Laut des Bürokratieindex für Ärzte und Psychotherapeuten (BIX) verbringen Mediziner ganze 60 Arbeitstage im Jahr mit Papierarbeit. Und durch die Datenschutz-Grundverordnung und die verpflichtende Arbeitszeiterfassung ist es zuletzt noch ein bisschen mehr geworden. Zwei neuerliche Bürokratiemonster, die auch die ebenfalls stark von bürokratischen Vorgängen betroffene Logistikbranche Geld, Zeit und Nerven kosten.

Die Logistik kennt natürlich noch viele weitere dieser Ungetüme. Zu nennen wäre etwa das höchst aufwendige Prozedere beim Umgang mit Frachtdokumenten, die nach wie vor physisch vorliegen müssen. In dreifacher Ausfertigung, versteht sich. Es wird immerwährend gestempelt, unterschrieben, gescannt, versandt und archiviert.

Lkw-Maut ist achtmal so aufwendig wie angenommen

Und auch die seit rund einem Jahr geltende Lkw-Maut auf Bundesstraßen zieht einen sehr hohen bürokratischen respektive finanziellen Aufwand nach sich. Laut einer aktuellen, erstaunlich selbstkritischen Analyse der Bundesregierung zum Bürokratieabbau ist der finanzielle Mehraufwand für Unternehmen dabei fast achtmal so hoch wie ursprünglich angenommen.

„Durch die Gesetzesänderung entsteht sowohl Umstellungsaufwand als auch zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand. Umstellungsaufwand entsteht vorrangig für die Unternehmen, die ihre LKW-Flotte mit Fahrzeuggeräten zur automatischen Mauterhebung nachrüsten. Zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand entsteht, weil der Kreis derjenigen wächst, welche die mit der LKW-Maut verbundenen Informationspflichten zu erfüllen haben. Durch diesen dauerhaften Fallzahlenanstieg bei bereits bestehenden Informationspflichten erhöhen sich die bürokratischen Belastungen der Wirtschaft um circa 3,2 Millionen Euro. Im Gesetzentwurf war ursprünglich von 436.000 Euro Mehraufwand ausgegangen worden“, heißt es in dem Bericht.

1,85 Millionen zusätzliche Kontrollen

Vor allem die Nachweispflichten zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut seien hierfür verantwortlich. „Bei knapp 1,85 Millionen zusätzlichen Kontrollen ist eine Mitwirkung des Mautschuldners bei Betriebskontrollen oder Ausleitvorgängen erforderlich. Ursächlich für den Anstieg der Bürokratiekosten ist außerdem eine um 16 Prozent gestiegene Zahl der manuellen Einbuchungen in das Mautsystem durch die Mautpflichtigen, die nicht am automatischen Verfahren partizipieren“, so die Autoren. Pro Jahr trifft das auf circa 1,6 Millionen Fälle zu.

Die großen Ausnahmen der „One-in-one-out“-Regel

Nun liegt es aber nicht ausschließlich an jener Fehleinschätzung der Maut-Auswirkungen – so unfassbar diese auch ist –, dass Unternehmen das Gefühl haben, bürokratisch nicht entlastet zu werden. Zumal dieser Irrtum branchenspezifisch ist. Vielmehr liegt das Problem in den zahlreichen Ausnahmen der „One-in-one-out“-Regel, die nicht so absolut ist, wie der Name vermuten lässt. Denn hiervon ausgenommen sind EU-Vorgaben, internationale Verträge, Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes sowie zeitlich begrenzte Vorhaben. Ein Ministerium verhält sich also auch dann noch konform der „One-in-one-out“-Regel, wenn zum Beispiel null gestrichene Vorgaben aus Deutschland auf 100 neue Vorgaben aus der EU treffen.

Auch ist es des Weiteren möglich, dass ein anderes Ministerium die Kompensation übernimmt. Die „One-in-one-out“-Regel bezieht sich daher auf die Summe aller Regelungen.

Fazit

Die Einhaltung der „One-in-one-out“-Regel beutet nicht zwangsläufig, dass Bürokratie in Deutschland eingedämmt wird. Ein klassischer Etikettenschwindel. Der BDI liegt mit seiner Einschätzung also völlig richtig – nicht nur „gefühlt“ steigt die Bürokratie hierzulande sukzessive …

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